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Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Wie wir die besonders wichtigen
Prüfungssachverhalte in unserer Prüfung
adressiert haben
Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen
und der Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen
Zum 31. Dezember 2025 betragen die Salden der
Bilanzposten ,,Anteile an verbundenen Unternehmen”
515,5 Mio EUR und ,,Forderungen gegen verbundenen
Unter nehmen” 33,9 Mio EUR. Diese Posten stellen damit
mit 58,4 % bzw. mit 3,8 % einen wesentlichen Anteil der
Bilanzsumme dar.
Die Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen
(Anhangsangabe II. (2)) erfolgt zu Anschaffungskosten,
welche bei Wert-minderungen, die nach Ansicht des
Verwaltungsrates dauerhaft sind, wertberichtigt werden, um
die Anteile mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen
am Bilanzstichtag beizulegen ist. Diese Wertberichtigungen
werden nicht beibehalten, wenn die Gründe der
Wertberichtigung nicht mehr bestehen.
Den beizulegenden Wert ermittelt die Gesellschaft mit Hilfe
des Ertragswertverfahren anhand des Discounted-Cash-
Flow-Verfahren.
Die Bewertung der Forderungen gegen verbundenen
Unternehmen (Anhangangabe II. (4)) erfolgt zum Nennwert;
die Forderungen werden wertberichtigt, wenn ihre
Einbeziehung gefährdet ist. Diese Wertberichtigungen
werden nicht beibehalten, wenn die Gründe der
Wertberichtigung nicht mehr bestehen.
Der Verwaltungsrat hat eine Analyse der Werthaltigkeit der
Anteile an verbundenen Unternehmen und Forderungen
gegenüber verbundenen Unternhemen vorgenommen um
sicherzustellen, dass diese dem oben beschriebenen
Bewertungsvorgehen folgen.
Die kritische Würdigung auf Basis eines EBIT-Multiple und
die Berechnung des beizulegenden Werts nach dem
Ertragswertverfahren ist komplex und hinsichtlich der
getroffenen Annahmen in hohem Maße von Einschätzungen
und Beurteilungen des Verwaltungsrates abhängig. Dies gilt
insbesondere für die Schätzung der künftigen
Zahlungsströme und langfristigen Wachstumsraten, die
Ermittlung der Kapitalisierungszinssätze sowie die
Einschätzung der Dauerhaftigkeit der Wertminderung sowie
der nachhaltigen Werterholung. Dieser Sachverhalt war von
besonderer Bedeutung für unsere Prüfung, da die Bewertung
der Anteile an verbundenen Unternehmen und der
Forderungen gegen verbundenen Unternehmen mit
Schätzungen sowie dem Anwenden eines gewissen
Ermessens seitens des Verwaltungsrates verbunden ist.
Wir haben die Annahmen des Verwaltungsrates für einen
Wertminderungs- bzw. - aufholungsbedarf gewürdigt. Diese
Beurteilung umfasst spezifische Prüfungshandlungen, in
welche auch PwC Bewertungsspezialisten involviert waren.
Im Konkreten haben wir in Zusammenarbeit mit den
Bewertungsspezialisten die Festlegung eines EBIT-Multiples
betreffend die Ergebnisse der einzelnen verbundenen
Unternehmen bzw. einer dazugehörigen EBIT-Multiple
Bandbreite durchgeführt, und diese mit den vom
Verwaltungsrat festgelegten EBIT-Multiples verglichen. Auf
diese Weise haben wir die Angemessenheit der EBIT-
Multiples sichergestellt.
Des Weiteren haben wir sichergestellt, dass die vom
Verwaltungsrat angewandten EBIT-Multiples der
branchenspezifischen Praxis zum Bilanz-stichtag
entsprechen. Dies haben wir anhand einer Analyse der dem
angewandten Kapita-lisierungszinssatz zugrunde liegenden
Annahmen und Parameter durchgeführt, bei welcher Analyse
wir auch einen Abgleich der vom Verwaltungsrat getroffenen
Annahmen mit öffentlich verfügbaren Daten durchgeführt
haben.
Zusätzlich zu den Eingaben des Bewertungsmodells haben
wir sichergestellt, dass das angewandte Bewertungsmodell
der gängigen Praxis folgt. Dabei haben wir u.A. budgetierte
Werte mit intern verfügbaren Prognosen verglichen. Des
Weiteren haben wir die rechnerische Richtigkeit anhand von
Stichproben sichergestellt