12.11.10
Teilzulassung neuer Aktien nach Kapitalerhöhung bei der Logwin AG
Bekanntmachung gemäß § 7 BörsZulV
Grevenmacher, im November 2010
Die Logwin AG hat durch Verwaltungsratsbeschluss vom 31. Oktober 2010 das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 100.000.000, eingeteilt in 111.474.987 Aktien ohne Nennwert, um EUR 31.202.165 auf EUR 131.202.165 durch Ausgabe von 34.782.609 auf den Inhaber lautender Aktien ohne Nennwert erhöht. Zur Zeichnung der neuen Aktien wurde ausschließlich die DELTON Vermögensverwaltung AG zugelassen.
Für 11.147.400 der neuen Aktien wurde die Zulassung zum regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse am 4. November 2010 beantragt. Hinsichtlich der übrigen 23.635.209 neuen Aktien der Logwin AG wurde gemäß § 69 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 7 Abs. 1 Satz 2 BörsZulV kein Zulassungsantrag gestellt. Zum Zwecke des Marktschutzes der Logwin-Aktie haben die Logwin AG und die DELTON Vermögensverwaltung AG Lock-up Vereinbarungen geschlossen. Daher dürfen diese 23.635.209 Aktien der Logwin AG derzeit nicht frei an der Börse gehandelt werden.
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