Gefahrgutklassen
Als gefährliche Güter bezeichnet man sämtliche Stoffe und Gegenstände, die im Zusammenhang mit ihrer Beförderung mögliche Gefahren für Umwelt, Menschen, Tiere sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung bergen können. Der Transport gefährlicher Güter unterliegt daher je nach Verkehrsträger verschiedenen Rechtsvorschriften. Ob es sich bei einem Stoff oder Gegenstand um Gefahrgut handelt, ist in den Klassifizierungsvorschriften des jeweiligen Verkehrsträgers definiert. Folgende Verkehrsträger werden unterschieden:
- Straße (ADR)
- Schiene (RID)
- Binnenschiff (ADN)
- See (IMDG-Code)
- Luft (IATA-DGR)
Durch Harmonisierungsbemühungen werden die Klassifizierungsvorschriften der einzelnen Verkehrsträger immer mehr angeglichen. Unterschiede bestehen allerdings weiterhin.
Das ADR/RID unterteilt gefährliche Güter in 13 Gefahrgutklassen:
| Klasse | Bezeichnung der Klasse |
|---|---|
| 1 | Explosive Stoffe und Gegenstände |
| 2 | Gase |
| 3 | Entzündbare flüssige Stoffe |
| 4.1 | Entzündbare feste Stoffe |
| 4.2 | Selbstentzündliche Stoffe |
| 4.3 | Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln |
| 5.1 | Entzündende (oxydierend) wirkende Stoffe |
| 5.2 | Organische Peroxide |
| 6.1 | Giftige Stoffe |
| 6.2 | Ansteckungsgefährliche Stoffe |
| 7 | Radioaktive Stoffe |
| 8 | Ätzende Stoffe |
| 9 | Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände |

