Entsprechenserklärung

Der Verwaltungsrat der Logwin AG, einer Aktiengesellschaft nach luxemburgischem Recht, erklärt, dass eine freiwillige Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG nicht mehr abgegeben wird. Selbstverständlich fühlt sich der Verwaltungsrat weiterhin den Prinzipien guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung verpflichtet. Dies schließt  jedoch Abweichungen von den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht aus.

Entsprechenserklärungen 2003 bis 2009 als pdf-Download:

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